Massage

Gewerbliche Masseure und Masseurinnen massieren nur körperlich gesunde Menschen. Ihr Arbeitsgebiet ist die Gesundheitsförderung, Krankheitsvorbeugung sowie die Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit.

Um eine gewerbliche Massage in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie keine Überweisung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Im Gegensatz dazu ist bei Massagen zu Heilzwecken immer eine Diagnose und Anordnung durch einen Arzt erforderlich.

Bei einer gewerblichen Massage erhalten Sie KEINE Rückerstattung von Ihrer Krankenkassa.